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Der Betreiber einer Feststellanlage muss diese ständig betriebsfähig halten. Mindestens einmal im Monat ist die Feststellanlage auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Dieses kann vom Betreiber selbst oder durch eine vom Betreiber der Feststellanlage beauftragte Firma durchgeführt werden.

Checkliste monatliche Prüfung einer Feststellanlage

  • Auslösen der Feststellanlage von Hand (Tür manuell aus der Feststellung ausrasten; nicht bei Haftmagneten, Freilauftürschließer und Drehtüren!)
  • Auslösen der Feststellanlage durch Handauslösetaster (der Unterbrechertaster ist bei Haftmagneten, Freilauftürschließern und Drehtürantrieben vorgeschrieben)
  • Auslösen der Feststellanlage durch den Brandmelder mittels Prüfgas. Von Tabakrauch wird dringend abgeraten, da dieser die Prüfkammer verschmutzen kann)
  • Prüfung bei zweiflügeligen Türen, ob die Schließfolgeregelung funktionsfähig ist, d.h. der Gangflügel muss bei ca. 40° warten bis der Standflügel geschlossen ist.

Jährliche Überprüfung von Feststellanlagen

Die mindestens jährliche Prüfung von Feststellanlagen muss durch den Betreiber der Feststellanlage veranlasst werden. Diese Prüfung darf nur von vom Hersteller der Feststellanlage selbst oder durch vom Hersteller autorisierte Sachkundige durchgeführt werden. Bei der jährlichen Überprüfung der Feststellanlage ist gleichzeitig eine Wartung aller Geräte vorzunehmen. Vom Hersteller werden dazu sogenannte Prüfbücher, welche beim Betreiber der Feststellanlage verwahrt werden müssen, herausgegeben.

Checkliste jährliche Prüfung von Feststellanlagen

  • Kontrolle vom Umfelder der Brandschutztür, Feuerschutztür, Rauchschutztür
  • Kontrolle des Schließbereiches
  • Kontrolle auf zulässige Änderungen an der Brandschutztür, Feuerschutztür, Rauchschutztür
  • Leichtgängigkeite der Brandschutztür, Feuerschutztür, Rauchschutztür
  • Überprüfung der Schließfunktion der Feststellanlage
  • Auslösung der Rauchmelders, Brandmelders, Rauchschalters mittels Prüfgas
  • Manuelle Auslösung der Feststellanlage über Taster oder Druck auf das Türblatt der Brandschutztür, Feuerschutztür, Rauchschutztür
  • Überprüfung der Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Brandschutztüren, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren
  • Auslösung der Feststellanlage durch Energieausfall
  • Auslösung der Feststellanlage durch Melderentfernung
  • Auslösung der Feststellanlage durch Brandmeldeanlage (wenn vorhanden)
  • Überprüfung der Schließkraft

Die oben aufgeführten Punkte sind im Prüfbuch der Feststellanlage festzuhalten. Auftretenden Mängel müssen dokumentiert werden. Nach der Mängelbeseitigung ist eine erneute Prüfung erforderlich (ähnlich TÜV bei KFZ).

Mehr Informationen zur Projektierung von Feststellanlagen

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Installationsvorschriften von Feststellanlagen.

Allgemeine Informationen zu Feststellanlagen

Abnahmeprüfung von Feststellanlagen