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Feststellanlagen

Eine Feststellanlage findet Verwendung an einer Brandschutztür / Feuerschutztür oder Rauchschutztür um diese dauerhaft offen zu halten und im Brandfall über einen oder mehrere Rauchmelder und Türschließer sicher zu schließen. Die Komponenten einer Feststellanlagen müssen aufeinander abgestimmt sein und bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung.

Komponenten einer Feststellanlage

Eine Feststellanlage besteht aus folgenden Komponenten die sowohl als Einzelbauteile als auch als integrierte Bauteile zur Verfügung stehen.

  • Rauchmelder/ Brandmelder/ Rauchschalter
  • Netzteil (Energieversorgung)
  • Auswerteeinheit (Auslösevorrichtung)
  • Handauslösetaster (je nach System)
  • Schließmittel
  • Feststelleinheit (Feststellvorrichtung)

Rauchmelder oder Thermomelder

Dient der Erkennung von Rauch oder Temperatur und gibt im Brandfall ein Schließsignal an die Auswerteeinheit.

Auswerteeinheit einer Feststellanlage

Wertet die übermittelten Signale aus und veranlasst weitere Schritte wie z.B. das Lösen der Tür um den Schließvorgang einzuleiten.

Handauslösetaster / Drucktaster für Feststellanlagen

Dieser dient zur manuellen Auslösung der Tür und muß in unmittelbarer Nähe der Tür in DIN Höhe angebracht werden.

Schließmittel für Feststellanlagen

In der Regel ein Obentürschließer von GEZE, DORMA o.glw. Dieser steht durch die geöffnete Tür unter Druck und wird beim Auslösen die Rauchschutztür, Brandschutztür, Feuerschutztür sicher schließen. Bei zweiflügeligen Türen wird zusätzlich ein Schließfolgeregler benötigt, der die Abfolge des Schließvorganges beider Türflügel steuert.

Feststelleinheit einer Feststellanlage

Damit die Tür auch offen bleibt wird diese z.B. über Magneten welche an der danebenliegenden Wand installiert sind fest gehalten. Diese Elektromagneten werden über die Auswerteeinheit angesteuert und im Brandfall gelöst.

Darüber hinaus werden auch Schließeinheiten (Obentürschließer) mit integrierter Festelleinheit und integriertem Rauchmelder angeboten.

Feststellanlagen dürfen ausschließlich von Hersteller selbst oder vom Hersteller geschulten und zertifizierten Firmen abgenommen und gewartet werden. Eine Feststellanlage unterliegt der monatlichen Wartungspflicht durch eingewiesenes Personal und einer jährlichen Prüfungspflicht durch eine zertifizierte Fachfirma (Sachkundige für Feststellanlagen).

Je nach baulicher Situation muß eine Feststellanlage entsprechend ausgelegt werden.

Mehr Informationen zur Projektierung von Feststellanlagen

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Installationsvorschriften von Feststellanlagen.

Abnahmeprüfung von Feststellanlagen

Periodische Überwachung von Feststellanlagen

Weitereführende Informationen