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Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage muss diese am Verwendungsort geprüft und abgenommen werden. Hierbei ist die einwandfreie Funktion der Feststellanlage und die vorschriftsmäßige Installation festzustellen.

Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber der Feststellanlage zu veranlassen. Sie darf nur vom Hersteller selbst oder von diesen autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.

Prüfgegenstand

  • Alle verbauten Geräte der Feststellanlage müssen mit dem im Zulassungsbescheid angegebenen Geräten übereinstimmen.
  • Die Gerätekennzeichnung der in der Feststellanlage verbauten Geräten müssen mit dem Zulassungsbescheid übereinstimmen
  • Anhand des Zulassungsbescheids ist das Zusammenwirken aller angeschlossenen Geräte der Feststellanlage zu überprüfen.
  • Die Auslösung der Geräte einer Feststellanlage muss von Hand, durch Stromunterbrechnung und durch Simulation der Brandkenngröße (Rauchgas) erfolgen.

Nach Auslösung der Feststellanlage muss diese den Abschluß (z.B. Brandschutztür, Rauchschutztür) freigeben und selbstätig schließen.

Bei erfolgreicher Abnahmeprüfung der Feststellanlage ist vom Betreiber in unmittelbarer Nähe der Feststellanlage bzw. des Abschlusses (z.B. Brandschutztür, Rauchschutztür) ein vom Hersteller der Feststellanlage zu lieferndes Schild mit den Abmessungen 105mm x 52 mm mit der Aufschrift:

  • Feststellanlage
  • Abnahme durch......
  • Firmenzeichen, sowie Monat und Jahr der Abnahme

dauerhaft anzubringen.

Dem Betreiber ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Abnahmeprüfung der Feststellanlage auszuhändigen (Prüfbuch).

Periodische Überwachung von Feststellanlagen

Mehr Informationen zur Projektierung von Feststellanlagen

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Installationsvorschriften von Feststellanlagen.

Allgemeine Informationen zu Feststellanlagen