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Feststellanlagen, auch Feststellvorrichtung oder Türfeststellanlage genannt, dient zum Offenhalten von Brandabschlüssen. Das sind z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltore zwischen Brandabschnitten. Im Brandfall beziehungsweise bei Rauchentwicklung sorgen diese Anlagen dafür, dass der Abschluss sofort nach Erkennung sicher geschlossen wird.

Eine Feststellanlage sorgt zudem dafür, dass Fluchtwege möglichst lange begehbar bleiben und die Abschlüsse bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher geschlossen werden.

Insbesondere bei Brandschutztüren in stark besuchten Durchgängen, wie in Mussen oder Ämtern, hilft sie zudem, zu vermeiden, dass die Türen aus Bequemlichkeit bei geöffnetem Zustand verkeilt und damit wirkungslos werden. Das Verkeilen von Brandschutztüren ist unzulässig. Eine ihrer wichtigsten Funktionen ist es, selbstschließend zu sein. Soe sorgt eine T30-Tür dafür, dass sie die Wand abschließt.

Die Anforderungen für Feststellanlagen regelt das deutsche Baurecht. Feuer- und Rauchschutztüren müssen laut den „Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) selbstschließend sein. Wenn sie offengehalten werden, ist dafür eine bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage zu nehmen.

Komponenten einer Feststellanlage

Die Komponenten einer Feststellanlagen müssen aufeinander abgestimmt sein und bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung. Eine Feststellanlage besteht aus folgenden Komponenten die sowohl als Einzelbauteile als auch als integrierte Bauteile zur Verfügung stehen.

  • Energieversorgung (Zentrale/Auswertung): Wertet die übermittelten Signale aus und veranlasst weitere Schritte wie z.B. das Lösen der Tür um den Schließvorgang einzuleiten.
  • die Feststellvorrichtung (zum Beispiel mit Türhaftmagnet und Ankerplatte): Damit die Tür auch offen bleibt wird diese z.B. über Magneten welche an der danebenliegenden Wand installiert sind fest gehalten. Diese Elektromagneten werden über die Auswerteeinheit angesteuert und im Brandfall gelöst.
  • mindestens ein Rauchmelder oder Brandmelder zur Brand bzw. Raucherkennun: Im Brandfall gibt er ein  Schließsignal an die Auswerteeinheit.
  • mindestens ein Handauslösetaster: Dieser dient zur manuellen Auslösung der Tür und muß in unmittelbarer Nähe der Tür in DIN Höhe angebracht werden.

Eine neue und optisch sehr ansprechende Möglichkeit der Feststellung bieten im Obentürschließer integrierte Feststellanlagen bei denen die erforderlichen Komponenten direkt über der Tür im Gehäuse des Türschließers sitzen. Auch bei diesen Systemen können weitere Rauchmelder, je nach Erfordernis, angeschlossen werden.

Was brauche ich für meine Feststellanlagen-Projekt?

Entscheidend für die Anzahl der Rauchmelder für eine Feststellanlage ist die Beschaffenheit der Deckensituation und der Abstand zwischen dem Türdurchgang und der Decke. Grundsätzlich wird immer von einer rauchundurchlässigen Decke ausgegangen. Abgehängte Decken sind i.d.R. rauchdurchlässig. Hier dient die darüberliegende, rauchundurchlässige Decke als Bezugspunkt. Grundsätzlich kann die Projektierung einer Feststellanlage nach folgendem Diagramm erfolgen (DIBt Richtlinie):

Anhand von Beispielen bedeutet das:

A) Ist der Abstand zwischen Türdurchgang und der rauchundurchlässigen Decke auf beiden Seiten der Tür kleiner als 1 m reicht ein Rauchmelder im Sturz der Tür aus (Sturzmelder).

Der Erfassungsbereich eines Rauchschalters (Rauchmelder) einer Feststellanlage liegt bei 2 m nach jeder Seite. Das entspricht einer Öffnungsbreite von 4 m. Eine Öffnungsbreite von 4 m bis 8 m erfordert somit die doppelte Anzahl von Rauchschaltern (Rauchmeldern)

B) Ist der Abstand zwischen Türdurchgang und der rauchundurchlässigen Decke auf mind. einer Seite größer als 1m müssen drei Rauchmelder eingesetzt werden (zwei Deckenmelder und ein Sturzmelder).

Ergänzung der DIBt- Richtlinie, die gültig für alle Abschlußarten: C) Wenn der Abstand zwischen der Decke und dem lichten Durchgang (Oberkante der Wandöffnung) mehr als 5 m beträgt, können die Deckenmelder (Rauchmelder) durch Rauchmelder ersetzt werden, die an einer Konsole oder einem Kragarm mindestens 3,5 m oberhalb des lichten Durchganges (Oberkante der Wandöffnung) montiert sind. Die Länge der Konsole oder des Kragarmes, inklusive des Rauchmelders, muss 0,5 m betragen. Diese Ergänzung erleichtert die Montage von Feststellanlagen enorm, da die Montage der Rauchschalter (Rauchmelder) in hohen Räumen oder Hallen nicht mehr an der Decke erfolgen muss.

Abnahmeprüfung von Feststellanlagen

Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage muss diese am Verwendungsort geprüft und abgenommen werden. Hierbei ist die einwandfreie Funktion der Feststellanlage und die vorschriftsmäßige Installation festzustellen.

Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber der Feststellanlage zu veranlassen. Sie darf nur vom Hersteller selbst oder von diesen autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.

Prüfgegenstand

  • Alle verbauten Geräte der Feststellanlage müssen mit dem im Zulassungsbescheid angegebenen Geräten übereinstimmen.
  • Die Gerätekennzeichnung der in der Feststellanlage verbauten Geräten müssen mit dem Zulassungsbescheid übereinstimmen
  • Anhand des Zulassungsbescheids ist das Zusammenwirken aller angeschlossenen Geräte der Feststellanlage zu überprüfen.
  • Die Auslösung der Geräte einer Feststellanlage muss von Hand, durch Stromunterbrechnung und durch Simulation der Brandkenngröße (Rauchgas) erfolgen.

Nach Auslösung der Feststellanlage muss diese den Abschluß (z.B. Brandschutztür, Rauchschutztür) freigeben und selbstätig schließen. Bei erfolgreicher Abnahmeprüfung der Feststellanlage ist vom Betreiber in unmittelbarer Nähe der Feststellanlage bzw. des Abschlusses (z.B. Brandschutztür, Rauchschutztür) ein vom Hersteller der Feststellanlage zu lieferndes Schild mit den Abmessungen 105 mm x 52 mm mit der Aufschrift:

  • Feststellanlage
  • Abnahme durch......
  • Firmenzeichen, sowie Monat und Jahr der Abnahme

dauerhaft anzubringen. Dem Betreiber ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Abnahmeprüfung der Feststellanlage auszuhändigen (Prüfbuch).

Periodische Überwachung von Feststellanlagen

Der Betreiber einer Feststellanlage muss diese ständig betriebsfähig halten. Mindestens einmal im Monat ist die Feststellanlage auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Dieses kann vom Betreiber selbst oder durch eine vom Betreiber der Feststellanlage beauftragte Firma durchgeführt werden.

Checkliste monatliche Prüfung einer Feststellanlage

  • Auslösen der Feststellanlage von Hand (Tür manuell aus der Feststellung ausrasten; nicht bei Haftmagneten, Freilauftürschließer und Drehtüren!)
  • Auslösen der Feststellanlage durch Handauslösetaster (der Unterbrechertaster ist bei Haftmagneten, Freilauftürschließern und Drehtürantrieben vorgeschrieben)
  • Auslösen der Feststellanlage durch den Brandmelder mittels Prüfgas. Von Tabakrauch wird dringend abgeraten, da dieser die Prüfkammer verschmutzen kann)
  • Prüfung bei zweiflügeligen Türen, ob die Schließfolgeregelung funktionsfähig ist, d.h. der Gangflügel muss bei ca. 40° warten bis der Standflügel geschlossen ist.

Jährliche Überprüfung von Feststellanlagen

Die mindestens jährliche Prüfung von Feststellanlagen muss durch den Betreiber der Feststellanlage veranlasst werden. Diese Prüfung darf nur von vom Hersteller der Feststellanlage selbst oder durch vom Hersteller autorisierte Sachkundige durchgeführt werden. Bei der jährlichen Überprüfung der Feststellanlage ist gleichzeitig eine Wartung aller Geräte vorzunehmen. Vom Hersteller werden dazu sogenannte Prüfbücher, welche beim Betreiber der Feststellanlage verwahrt werden müssen, herausgegeben.

Checkliste jährliche Prüfung von Feststellanlagen

  • Kontrolle vom Umfelder der Brandschutztür, Feuerschutztür, Rauchschutztür
  • Kontrolle des Schließbereiches
  • Kontrolle auf zulässige Änderungen an der Brandschutztür, Feuerschutztür, Rauchschutztür
  • Leichtgängigkeit der Brandschutztür, Feuerschutztür, Rauchschutztür
  • Überprüfung der Schließfunktion der Feststellanlage
  • Auslösung der Rauchmelders, Brandmelders, Rauchschalters mittels Prüfgas
  • Manuelle Auslösung der Feststellanlage über Taster oder Druck auf das Türblatt der Brandschutztür, Feuerschutztür, Rauchschutztür
  • Überprüfung der Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Brandschutztüren, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren
  • Auslösung der Feststellanlage durch Energieausfall
  • Auslösung der Feststellanlage durch Melderentfernung
  • Auslösung der Feststellanlage durch Brandmeldeanlage (wenn vorhanden)
  • Überprüfung der Schließkraft

Die oben aufgeführten Punkte sind im Prüfbuch der Feststellanlage festzuhalten. Auftretenden Mängel müssen dokumentiert werden. Nach der Mängelbeseitigung ist eine erneute Prüfung erforderlich (ähnlich TÜV bei KFZ).

Hersteller für Feststellanlagen

Es gibt mehrere Hersteller für Türfeststellanlagen am Markt. Die Anlagen mit Zentrale und Türmagneten gibt es z.B. von:

Hekatron: Hierbei handelt es sich um zwei Unternehmen: Hekatron Brandschutz und Hekatron Manufacturing. Beide gehören zur Securitas Gruppe Schweiz. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1963 als ein amerikanisch-deutsches Joint-Venture zum Vertrieb amerikanischer Brandmelder auf dem europäischen Markt. Hekatron Brandschutz ist eine der bekanntesten Marken für Feststellvorrichtungen. Je nachdem wie Brandschutztüren verbaut sind, gibt es es passende Hekatron Einzelteile, wie Haftmagneten zur Boden- oder Wandmontage, Taster als Auputz- oder Unterputztaster, diverse Rauchschalter und einiges mehr.
Protronic: Eine weitere bekannte Marke für Feststellanlagen und Brandschutzvorhänge ist Protronic. Der Hersteller aus Sachsen überzeugt ebenfalls mit einer breiten Produktpalette. Alle Protronic Komponenten sind sind aufeinander abgestimmt und bauaufsichtlich zugelassen.

Protronic Feststellanlage

Wem vom Design her Feststellanlagen nicht zusagen, kann die Zentrale sowie einen Rauchmelder im Obentürschließer "verstecken". Hersteller für Obentürschließer mit integrierter Feststellanlage sind:

  • GEZE beispielsweise mit dem Gleitschienenschließer GEZE TS 5000 R oder dem Scherenarmschließer GEZE TS 4000 R 
  • dorma kaba mit dem Gleitschienenschließer DORMA TS 93B EMR

Feststellanlagen dürfen ausschließlich von Hersteller selbst oder vom Hersteller geschulten und zertifizierten Firmen abgenommen und gewartet werden. Eine Feststellanlage unterliegt der monatlichen Wartungspflicht durch eingewiesenes Personal und einer jährlichen Prüfungspflicht durch eine zertifizierte Fachfirma: Sachkundige für Feststellanlagen.

Hinweise zur Installation einer Feststellanlage

Bitte beachten Sie, daß die Installation (Verdrahtung) einer Feststellanlage ausschließlich durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen erfolgen darf. Diese gilt insbesondere für den Anschluß an das Stromnetz!!! Örtliche Vorschriften sowie die VDE Vorschriften sind in jedem Fall zu beachten.

Um Fehlfunktionen zu vermeiden, müssen die Steuerleitungen getrennt von Starkstromkabeln verlegt werden. Im Handbereich müssen die Leitungen in Rohren verlegt werden um diese vor mechanische Beschädigungen zu schützen. Für die Verkabelung der Rauchschalter (Rauchmelder), Steuerleitung, Leitung zum Unterbrechertaster können handelsübliche Fernmeldeleitungen verwendet werden. Die Zahl der Leitungsverbindungen ist so gering wie möglich zu halten.

Empfohlene Leitungsquerschnitte:

  • Drahtdurchmesser mind. 0,6 mm bis max. 1,4 mm
  • Kabeldurchmesser max. 9 mm (z.B. IY (ST) Y 2x2x0,6 oder 2x2x0,8

Gewählte Aderfarben sollten in der gesamten Feststellanlage immer beibehalten werden. Für den Anschluss des Netzteiles sind geeignete Netzspannungskabel auszuwählen.

Feststellanlage in einer Pflegeerinrichtung

Wo Feststellanlagen und Brandwarnanlagen zum Einsatz kommen:

  • Hotels und Beherbergungsstätten: Beim Brandschutz in Hotels sind neben der Anzahl an Betten insbesondere die unterschiedlichen Vorgaben im jeweiligen Bundesland zu beachten.
  • Industriegebäude: Wo Metall, Holz oder Kunststoff produziert und verarbeitet wird, fällt Dreck und Schmutz an. Das bedeutet viele Störgrößen und damit verbunden ein erhöhtes Risiko für Täuschungsalarme.
  • Tiefgarage und Parkhaus: Ein Brand in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus birgt mitunter weitreichende Risiken. Durch die Brandlast parkender Fahrzeuge, seit einigen Jahren auch zunehmend Elektrofahrzeuge, ergibt sich in Verbindung mit dem Entzündungspotential ein hohes Brandrisiko.
  • Ein- und Mehrfamilienhaus: Obwohl sich Ein- und Mehrfamilienhäuser in einigen belangen ähnlich sind, haben sie doch unterschiedliche Anforderungen an die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern.
  • Flüchtlingsunterkünfte: Beim anlagentechnischen Brandschutz von Flüchtlingsunterkünften ist vor allem auf die drei Einflussfaktoren Deckenhöhe, Bettenanzahl und Art der Unterbringung zu achten. Jede Unterbringungsart bringt unterschiedliche Herausforderungen und Besonderheiten mit sich.
  • Schul- und Universitäts-Campus: Die Evakuierung und Fluchtweglenkung spielen eine zentrale Rolle, da sich in der Regel viele Menschen auf einem Campus aufhalten. Auch in Bezug auf die Vernetzung der einzelnen Gebäude muss der Brandschutz eine geeignete Lösung bieten.
  • Sakralbauten und kirchliche Gebäude: Bei diesen architektonisch anspruchsvollen Objekten sind individuelle und denkmalverträgliche Brandschutzlösungen gefragt. Die Sicherheit der wertvollen Kulturgüter sollte möglichst unsichtbar gewährleistet werden können.
  • Multifunktionale Gebäude (Hochhäuser): Zahlreiche unterschiedliche Nutzungs­anforderungen und besondere Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfordern sehr individuelle Brandschutzlösungen für diese vielfältigen Gebäude.

Bitte beachten Sie: Wir von HaBeFa.de übernehmen keine Verantwortung für die vollständige Richtigkeit unserer Tipps beziehungsweise unserer Begriffserklärungen oder für eventuell aus den Tipps resultierende Schäden. Sprechen Sie uns gern an. Wir wissen ein bisschen was und kennen mindestens eine Person, die wir fragen können.

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