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Türfeststeller werden einfach am Türblatt befestigt und ermöglichen so, dass die Tür in jedem beliebigen Öffnungswinkel festgestellt werden können. Der Türfeststeller darf nicht an einer Brandschutztür / Feuerschutztür oder Rauchschutztür befestigt werden, da diese immer geschlossen sein müssen und die Offenhaltung nur durch eine zugelassene Feststellvorrichtung erfolgen darf.

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