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Brandschutztüren sollen Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer sichern. Hier wird zwischen den Brandschutzklassifizierungen T30, T60, T90, T120 und T180 unterschieden. Diese gibt an in welchen Zeitraum die Tür den Durchtritt von Feuer behindert. 

Brandschutztüren dürfen nicht verstellt werden, müssen selbstschließend sein und dürfen in keinem Fall durch Keile, Schnüre etc. aufgehalten werden.Eine Ausnahme machen hier Feststellvorrichtungen deren einwandfreie Funktion nachgewiesen ist. Wo diese Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer festgelegt. Eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Die gestellten Anforderungen werden in der DIN 4102-5 geregelt.

Eine Brandschutztür ist eine spezielle Tür, die dazu dient, die Ausbreitung von Feuer innerhalb eines Gebäudes zu verhindern. Sie besteht aus speziellen Materialien und hat besondere Eigenschaften, die sie widerstandsfähiger gegen Feuer und Hitze machen als herkömmliche Türen.

Die Türen sind so konstruiert, dass sie im Brandfall eine bestimmte Zeit lang stabil bleiben und eine Barriere gegen den Brand bilden. Sie sind mit speziellen Dichtungen ausgestattet, der Feuer daran hindert, durch die Tür zu dringen. Daneben ist das gesamte Zubehör wie Obentürschließer, Beschlag, Schloss oder die Elektronik für das jeweilige Feuerschutztür-Modell geprüft und zugelassen.

Feuerschutztüren sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit von Personen und Sachwerten im Brandfall zu gewährleisten. Häufig sind sie in Flucht- und Rettungswegen, Treppenhäusern, Fahrstuhlschächten, Lagerräumen und anderen Bereichen anzutreffen, in denen ein Brand besonders schnell gefährlich werden kann.

Es ist wichtig, dass Brandschutztüren regelmäßig gewartet und geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall ordnungsgemäß funktionieren.

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