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Obentürschließer sollen ein sicheres und selbsttätiges Schließen von Türen gewährleisten. Das ist besonders bei Brand- und Rauchschutztüren wichtig und gewährleistet, dass die Türen ihre Funktion erfüllen können und den Durchtritt von Feuer bzw. Rauch behindern, da diese Türen ständig geschlossen sein müssen (eine Ausnahme besteht hier bei Türen, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind). Für Rauchschutztüren ist ein Obentürschließer gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der Montage in bestimmte Wandarten, wie zum Beispiel Leichtbauwände, ist dieser zwingend vorgeschrieben, um die Wand vor größeren Erschütterungen und somit vor Beschädigungen beim zufallen der Tür zu schützen. Bei zweiflügeligen Türen ist zudem zwingend Voraussetzung, dass der Obentürschließer mit einer Schließfolgeregelung ausgestattet ist, um die richtige Schließfolge von Geh- und Standflügel zu gewährleisten.

Unterschieden wird bei Obentürschließern zwischen Gleitschienentürschließern und Scherentriebschließern. Zudem gibt es auch Obentürschließer mit integrierter Feststellvorrichtung. Hier sind die Komponenten wie Rauchmelder, Netzteil und elektromechanische Feststellung bereits integriert und bieten somit eine elegantere Lösung für die Feststellung als herkömmliche Systeme mit Wandankern, Türhaftmagneten und Sturzmeldern.

Türschließer Zusatzfunktionen
S oder SV = Schließzeitverzögerung
E, EMF oder EMB = elektromechanische hydraulische Feststellung
R oder EMR = elektromechanische/ -hydraulische Feststellung mit integriertem Rauchmelder
EFS, RFS, FLB, FLR, FLR-K, FL = Freilauffunktion
IS, ISM, GSR, BSR = integrierte Schließfolgeregelung

Selbstschließung bei  Brand- und Rauchschutztüren

In der Montageanleitung von Teckentrup werden die Mörglichkeiten aufgezeigt, wann bei einer Brandschutztür ein Obentürschließer verbuat werden muss. Generell dürfen nur Türschließer nach EN 1154 / EN 1155 verwendet werden.

Bei Verwendung von integrierten Türschließern muss das obere Spaltmaß zwischen Türblatt und Zarge von 10 mm (+1/-1) eingehalten werden.

An Türen mit einer Selbstschließung mittels Federband darf ein Türschließer nachgerüstet werden, wenn die Schließfunktion des Federbands deaktiviert wird. Der Bandbolzen muss gegen ein entsprechendes Austauschteil ohne Feder ausgetauscht werden. Die nachzurüstenden Türschließer dürfen in Normalmontage auf der Bandseite montiert werden (Ausnahme: Klappen ≤ BR 1000x1000).

Ein Federband nach DIN 18272 darf nicht mit folgenden Eigenschaften / Ausstattungen kombiniert werden: 

  • Rauchschutz (Ausnahme: Klappen ≤ BR 1000x1000)
  • Absenkbare Bodendichtung
  • Schleifdichtung
  • Verglasung
  • Flügelgewicht > 80kg
  • 2-flügelig
  • elektrischer Türöffner
  • selbstverriegelnde Antipanikschlösser
  • Einbau in Montagewände und Porenbeton (Ausnahme: Klappen ≤ BR 1000x1000)
  • Feststellanlagen

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