Sie möchten eine Rauchschutztür kaufen? Nicht das Feuer selbst fordert die meisten Opfer bei Gebäudebränden, sondern der Rauch. Er breitet sich innerhalb von Minuten über Flure und Treppenhäuser aus, nimmt die Sicht und macht Fluchtwege unpassierbar. Genau hier setzt die Rauchschutztür nach DIN 18095 an - und ist etwas anderes als eine Brandschutztür.
Sinn und Zweck | Unterschied zur Brandschutztür | Prüfung nach DIN 18095 | Selbstschließung | Unsere Rauchschutztüren | Anfrage & Beratung
Sie sind unsicher, ob Sie eine reine Rauchschutztür oder eine Brandschutztür mit Rauchschutz brauchen? Stellen Sie uns Ihre Türanfrage - nennen Sie uns Ihre Anforderung, wir finden die passende Lösung.
Brandrauch ist gefährlicher, als viele denken. Er enthält giftige Gase, verdrängt den Sauerstoff und nimmt binnen Sekunden die Orientierung. Wer im Rauch steht, findet den Ausgang nicht mehr - selbst in einem Gebäude, das er gut kennt.
Eine Rauchschutztür verhindert genau das: Sie hält den Rauch in dem Bereich, in dem er entstanden ist, und hält Flure sowie Treppenhäuser frei. Damit erfüllt sie zwei Aufgaben gleichzeitig:
Deshalb finden Sie Rauchschutztüren überall dort, wo im Brandfall viele Menschen zugleich flüchten müssen: in Treppenhäusern, langen Fluren, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Hotels und zunehmend auch als Wohnungsabschlusstür im Mehrfamilienhaus.
Das ist die häufigste Verwechslung in diesem Bereich - und sie hat handfeste Folgen für die Zulassung. Kurz gesagt: Eine Rauchschutztür schützt nicht vor Feuer, und eine Brandschutztür ist nicht automatisch rauchdicht. Es sind zwei verschiedene Anforderungen mit zwei verschiedenen Normen.
| Rauchschutztür (RS) | Brandschutztür (T30/T60/T90) | Kombination (z. B. T30-RS) | |
|---|---|---|---|
| Norm | DIN 18095 | DIN 4102-5 | beide Normen |
| Schützt vor | Rauch und Brandgasen | Feuer und Hitze | Feuer, Hitze und Rauch |
| Feuerwiderstand | keiner gefordert | 30, 60 oder 90 Minuten | je nach Klasse |
| Rauchdicht | ja, immer | nein - nur mit Zusatzausstattung | ja |
| Typischer Einsatz | Flure über 30 m, Treppenhäuser | Heizungsraum, Brandwand, Technikraum | Wohnungsabschluss, Fluchtwege in Objekten |
Der praktische Unterschied: Eine reine Rauchschutztür muss keinerlei Feuerwiderstand aufweisen - sie darf im Brandfall durchbrennen, solange sie den Rauch zurückhält. Eine Brandschutztür hingegen hält dem Feuer 30, 60 oder 90 Minuten stand, lässt aber ohne zusätzliche Dichtungen Rauch durch.
Wird beides verlangt, brauchen Sie eine kombinierte Tür - erkennbar an Bezeichnungen wie T30-RS oder nach europäischer Klassifizierung EI2 30-C5-Sa. Der Zusatz „Sa" steht dabei für die Rauchdichtheit.
Was Sie brauchen, steht im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung. Im Zweifel: lieber nachfragen - eine falsch gewählte Tür wird bei der Bauabnahme beanstandet. Mehr zu Brandschutztüren erfahren.
Die Zulassung erteilt eine amtlich anerkannte Prüfstelle - und zwar erst nach zwei getrennten Prüfungen:
Beide Prüfungen werden durch ein bauamtliches Prüfzeugnis bestätigt. Anschließend muss die Tür werksseitig ein Kennzeichnungsschild tragen und damit als Rauchschutztür erkennbar sein. Achten Sie darauf - ohne dieses Schild ist die Tür bei der Abnahme wertlos.
Die Bauordnungen der Bundesländer stellen dabei unterschiedliche Anforderungen an Dichtheit und Schutzwirkung im Brandfall.
Eine Rauchschutztür wirkt nur, wenn sie im Ernstfall auch geschlossen ist. Deshalb muss sie selbsttätig schließen - sichergestellt durch einen Türschließer nach DIN 18095. Zur Auswahl stehen:
Offen stehen darf eine Rauchschutztür nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die im Brand- oder Rauchfall selbsttätig auslöst. Feststellanlagen im Shop ansehen.
Zur Rauchdichtheit gehören außerdem umlaufende Dichtungen und ein dichter Bodenabschluss - entweder eine absenkbare Bodendichtung, eine Schleifdichtung oder ein Aluminium-Abschlussprofil mit Auflaufbodenschwelle.
Wichtiger Hinweis: Eine Auflaufbodenschwelle ist in Krankenhäusern, Altenheimen und vergleichbaren Gebäuden nicht zulässig - die Schwelle wäre auf der Flucht ein Stolperrisiko, gerade für Menschen mit Gehhilfen oder Krankenbetten. Hier kommt die absenkbare Bodendichtung zum Einsatz.
Einflügelig: Die Hörmann D65-1 OD ist eine komplett einbaufertige rauchdichte Stahltür mit amtlicher Zulassung nach DIN 18095. Blechdicke 1,0 mm, wärmegedämmt mit einem U-Wert von 1,5. Erhältlich mit Eck- oder Umfassungszarge - für Mauerwerk ab 115 mm, Beton ab 100 mm sowie für Trockenbauwände (F90, DIN 4102 Teil 4) ab 100 mm Wanddicke. Beim Türabschluss haben Sie die Wahl zwischen Schleifdichtung, absenkbarer Bodendichtung und Anschlagschiene.
Zweiflügelig: Für breitere Durchgänge - etwa in Fluren und Treppenhäusern mit hohem Personenaufkommen - gibt es dieselbe Technik als Doppeltür: die Hörmann D65-2 OD, ebenfalls im Sondermaß nach Ihren Angaben gefertigt.
Für Einbau in Porenbeton sprechen Sie uns bitte an - hier ist eine Sonderzarge erforderlich.
Neben Stahl führen wir Rauchschutztüren auch in anderen Ausführungen:
Für ein passendes Angebot brauchen wir: die geforderte Ausführung (reine Rauchschutztür oder Kombination mit Brandschutz), Wandaufbau und Wanddicke, die Maße der Wandöffnung, Anschlag und Öffnungsrichtung sowie den gewünschten Bodenabschluss.
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Unser Team ist in diesem Fachbereich bestens geschult und berät Sie gern auch persönlich am Telefon. Wir freuen uns auf Sie!