Bei Fluchttüren kann eine Anforderung vom Bauamt und dem Gesetzgeber die sogenannte Panikfunktion sein. Was sich dahinter verbirgt und welche unterschiedlichen Funktionen es gibt, das erklären wir Ihnen hier etwas genauer. Dabei legen wir den Fokus auf nach außen öffnende Türen.
Bei der Panikfunktion an einer ein- oder zweiflügeligen Tür geht es darum, dass der Fluchtweg im Ernstfall immer genutzt werden kann. Beispiel: eine Außentür ist eine Fluchttür ins Freie, die aber immer abgeschlossen wird. Damit wäre mit einem "normalem Schloss" die Tür auch nicht von innen nur über den Drücker zu öffnen. Mit der entsprechenden Panikfunktion ist das dann aber gewährleistet.
Die Tür ist auf der einen Seite mit einem Drücker und auf der anderen Seite mit einem feststehenden Knauf ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Panikfunktion im Schloss, von außen mit dem Schlüssel (der Riegel wird zurückgesperrt und die Falle zurückgezogen - Wechselfunktion) geöffnet werden. Also auch wenn die Tür von außen abgeschlossen wurde, dann kann man über den Drücker die Räumlichkeiten verlassen.
Die Tür ist beidseitig mit Drückern ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Panikfunktion im Schloss geöffnet werden. Nach der Drückerbetätigung von innen ist die Tür automatisch auch von außen zu öffnen, d.h. Rettungsmaßnahmen werden nicht behindert. Bei dieser Funktion muss zur Verhinderung des Öffnens der Tür von außen in jedem Fall wieder eine Verriegelung mit dem Schlüssel erfolgen.
Die Tür ist auf beiden Seiten mit Drücker ausgestattet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Panikfunktion im Schloss geöffnet werden. Der äußere Drücker ist in Leerlauffunktion. Durch entriegeln mit dem Schlüssel bis zum Anschlag wird die Normalfunktion erreicht und die Tür ist von innen und außen mittels Drücker zu öffnen. Durch Versperren mit dem Schlüssel werden Panik- und Leerlauffunktion wiederhergestellt (Umschaltfunktion)
Die Tür ist auf beiden Seiten mit Drücker ausgestattet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Panikfunktion im Schloss geöffnet werden.Der äußere Drücker ist stets in Leerlauffunktion. Durch Entriegeln mit dem Schlüssel bis zum Anschlag wie die Leerlauffunktion ausgeschaltet und die Tür ist von innen und außen mittels Drücker zu öffnen. Ein Abziehen des Schlüssels ist jedoch erst wieder nach Vorsperrung, d.h. Wiederherstellung der Leerlauffunktion, möglich (Schließzwang).
Zweiflügelige Türelemente können mit Teilpanik- oder Vollpanikfunktion ausgestattet werden, wobei jeweils die notwendige Fluchtwegbreite die erforderliche Funktion bestimmt. Bei Teilpanikausstattung wird ein ungehinderter Durchgang für den Gehflügel ermöglicht. Der Standflügel kann dabei standardmäßig mit einem Falztreibriegelschloss / Treibriegelschloss versehen werden.
Bei Vollpanikfunktion muss den Flüchtenden ermöglicht werden, die gesamte Breite des Türelements zu nutzen (Geh- und Standflügel). durch entsprechende Ausstattung kann. mit Betätigung des Halbdrückers am Standflügel, das Türelement auch bei verriegelten Zustand geöffnet werden.
(Quelle der Videos von Eco Schulte)
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