Im Zusammenhang mit Feststellanlagen bezieht sich der Begriff Aufputztaster auf einen Auslösetaster für die Feststellanlage zur Handauslösung. Dieser kann als Aufputz- oder Unterputztaster montiert werden und ist zwingend vorgeschrieben. Er muss im nahen Türbereich, in einer leicht bedienbaren Höhe angebracht werden und darf weder zugestellt noch verdeckt werden.