Entscheidend für die Anzahl der Rauchmelder für eine Feststellanlage ist die Beschaffenheit der Deckensituation und der Abstand zwischen dem Türdurchgang und der Decke. Grundsätzlich wird immer von einer rauchundurchlässigen Decke ausgegangen. Abgehängte Decken sind i.d.R. rauchdurchlässig. Hier dient die darüberliegende, rauchundurchlässige Decke als Bezugspunkt.
Grundsätzlich kann die Projektierung einer Feststellanlage nach folgendem Diagramm erfolgen (DIBt Richtlinie)