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Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Der Einbau von Brandschutztüren ist lt. Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften geregelt. Es werden so u.a. Brandschutztüren zwischen Fluren, Treppenräumen und in Brandwänden gefordert.

Übersicht der Funktion von Brandschuztüren

  • Brandschutztüren T-30 30 Minuten feuerhemmend
  • Brandschutztüren T-60 60 Minuten hochfeuerhemmend
  • Brandschutztüren T-90 90 Minuten feuerbeständig

Die speziellen Anforderungen an Brandschutztüren werden u.a. auf Grundlage der DIN 4102 und ÖNORM B 3850 geregelt.  Es gibt u.a. folgende Feuerwiderstandsklassen T30, T60, T90, T120 und T180. Die nach dem T angegebene Zahl bezieht sich auf den Feuerwiderstand (feuerhemmend, feuerbeständig) und wird in  der Zeiteinheit Minuten angegeben. Die Feuerwiderstandsklasse für eine Brandschutztür richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen der Wand, in die sie eingebaut wird. Gebräuchlich sind je nach Gebäude der Feuerwiderstand T30 , eine Brandschutztür hemmt mindestens 30 Minuten eine Ausbreitung des Feuers. Weiterhin kommen Brandschutztüren mit dem  Feuerwiderstand T90 zur Anwendung, die als  feuerbeständig zählen. Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um eine Ausbreitung des Feuers in übrige Räume und Gebäude zu verhindern. Moderne Brandschutztüren sind oftmals an einen Rauchmelder gekoppelt.

Brandschutztüren auch als Rauchschutztür

Brandschutztüren können auch rauchdicht gestaltet sein, um die Verbreitung des Rauches zu verhindern. Eine Brandschutztür ist jedoch nicht immer zwangsläufig rauchdicht, die genauen Anforderungen an rauchdichte Türen sind in DIN 18095 geregelt. Eine Brandschutztür mit Rauchschutzfunktion der Feuerwiderstandsklasse T30 ist u.a. T30 - RS.

Rauchschutztüren verhindern die Ausbreitung des Rauches, um die Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu gestalten. Diese Brandschutztüren/ Rauchschutztüren müssen sich im Falle eines Feueralarmes schließen, um eine Ausbreitung des Rauches in andere Räume zu verhindern. In Gebäuden mit hohen Besucherzahlen sind Brandschutztüren Pflicht, die feuerhemmend, feuerbeständig und rauchhemmend sind. Die Brandschutztüren findet man in Treppenhäusern, Notausgängen und langen Fluren. Die Brandschutztüren verhindern, daß sich schnell heißer Rauch und Feuer ausbreiten kann, die Menschen haben bei Bränden die Möglichkeit, sich in Sicherheit zu bringen.

Die Brandschutztüren T30 finden u.a. auch als Innen- und Wohnungseingangstüren Verwendung, die den Flammendurchtritt und den Rauchdurchgang verhindern. Die Kriterien für den Brandschutz sind u.a. ergänzend, daß der Flammendurchtritt und  der Durchtritt von entzündbaren Gasen und Zersetzungsprodukten verhindert wird. Die Temperatur auf der flammenabgewandten Seite einer Brandschutztür darf sich im Mittel um nicht mehr als 140 Grad Kelvin über die Anfangstemperatur und an keiner Meßstelle mehr als 180 Grad Kelvin erhöhen.
Mit einer Brandschutztür erhöhen Sie die Sicherheit im Haus, denn Brandschutztüren schützen vor der Ausbreitung von Feuer. Im Brandfall verhindert eine Brandschutztür, daß ein Feuer in andere Räume übergreifen kann. Auch Brandabschnitte lassen sich mit einer Brandschutzür sicher abschotten. Meistens bestehen Brandschutztüren aus Stahl. Es gibt aber auch Brandschutztüren aus Holz (Holzbrandschutztür) oder Glas (Brandschutztür aus Glas). Durch den besonderen, inneren Aufbau einer Brandschutztür kann ein Brand sicher vor Ausbreitung abgehalten werden.

Einbauorte von Brandschutztüren

Brandschutztüren werden sehr häufig zur Abtrennung von Garagen zum Wohnbereich eingesetzt. Ein weiterer Einsatzort einer Brandschutztür ist die Montage in Heizungskellern, da dort durch die Heizung eine erhöhte Brandlast herrscht. Immer häufiger werden Brandschutztüren auch als Wohnungstüren eingesetzt. Damit wird eine Ausbreitung von Bränden vom Treppenhaus zur Wohnung verhindert. Eine Brandschutztür kann aber auch vor dem Übergreifen eines Brandes von einer Wohnung in ein Treppenhaus dienen. Darüber hinaus werden die Brandschutztüren auch oft rauchdicht ausgeführt. Dann handelt es sich um eine Brandschutztür / Rauchschutztür mit der Bezeichnung T30-1 RS oder T30-2 RS oder T90-1 RS oder T90-2 RS. Wobei die Abkürzung RS für Rauchschutz steht. Fälschlicherweise werden Brandschutztüren auch manchmal als F30 beziehungsweise F90 bezeichnet.

Einbau von Brandschutztüren

Brandschutztüren müssen fachgerecht montiert werden. In Mauerwerk, Beton, Porenbeton müssen die Zargen von Brandschutztüren neben einer Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenem Befestigungsmaterial, immer hohlraumfrei mit einem geeigneten Mörtel ausgefüllt werden. Ein verschäumen der Zarge einer Brandschutztür ist nicht zulässig. Im Schadensfall wird immer zuerst auf die Einhaltung der Vorschriften für die Montage einer Brandschutztür geschaut. Das hohlraumfreie vermörteln einer Brandschutztür -Zarge ist wichtig, da die Verwindungskräfte im Brandfall an einer Brandschutztür enorm hoch sind. Damit wird verhindert, dass die Tür aus dem Mauerwerk gerissen wird.