Vertrauen auch Sie uns. Seit über 10 Jahren beliefern wir Kunden in ganz Deutschland mit Brandschutztüren. Eine freundliche Beratung und die schnelle Lieferung sind bei uns garantiert. Im Onlineshop halten wir die verschiedensten Brandschutztüren für Sie bereit. Testen Sie uns noch heute!

Brandschutztür kaufen


Was Sie über Brandschutztüren wissen müssen!

Definition des Begriffes "Brandschutztür"

Brandschutztüren (richtig: Feuerschutzabschlüsse) besitzen den Zweck, Durchlässe in brandbeständigen wie auch brandhemmenden Wänden gegen den Durchschlag von Brandgefahren zu schützen. Feuerschutztüren dienen demnach dem vorbeugenden Brandschutz.

Wo baut man Brandschutztüren ein?

Diese Türen sind dort zu montieren, wo es die Landesbauordnung bzw. die jeweils aktuellen Sonderbauvorschriften verordnen. In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich haben die einzelnen Bundesländer eigene Bauordnungen. In der Regel werden Brandschutztüren in Durchbrüchen von Brandwänden verlangt. Bei Fluren, von mehr wie 30 m Länge werden zur Segmentierung Rauchschutztüren notwendig.

Welche Arten gibt es?

Die Kriterien an Brandschutztüren, oft auch als Feuerschutztüren bezeichnet, regelt die DIN 4102-5 in Deutschland bzw. die ÖNORM B 3850 in Österreich. Die Feuerwiderstandsklassen dieser Türen sind wie folgt aufgeteilt: T30, T60, T90, T120 sowie T180. Die Kennziffer nach dem "T" zeigt die Branddauer, folglich wie lange die Tür dem Durchtritt des Feuers (nicht dem Rauch) standhalten muss. Danach muss sich die Tür immer noch öffnen lassen.
Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt.

Die Feuerwiderstandsklasse einer Feuerschutztür richtet sich nach der Gebäudenutzung und der Forderung an die Wand, wo jene Tür integriert wird. Glas, was in eine Feuerschutztür integriert wird, muss dieselbe Feuerwiderstandsklasse aufweisen wie der Feuerschutzabschluss (Bsp. T30- Tür mit F30- Verglasung).

Wie funktioniert eine Brandschutztür?

Die Vorschriften sagen, dass Feuerschutzabschlüsse stets selbstschließend sein müssen noch dazu keinesfalls mit Keilen oder Ähnlichem offen gehalten werden dürfen. Wenn die Anforderung besteht, können Brandschutztüren mittels Feststellanlagen offen gehalten werden. Feststellanlagen werden über Feuermelder gesteuert, erkennen diese einen Brand wird die Tür geschlossen.

Feuerschutzabschlüsse können zudem rauchdicht sein, um die Verbreitung von Rauch, z.B. bei Fluchtwegen, zu vermeiden. Brandschutztüren sind ausschließlich mit Zusatzausstattung rauchdicht, rauchdichte Türen müssen keinesfalls den Anforderungen an den Feuerwiderstand nachkommen. Die Kriterien zu Rauchschutztüren regelt die DIN 18095. Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt man z.B. "T30-RS". Die Bezeichnung "RS" steht hierbei für die Rauchschutzfunktion.

Die Rauchdichtigkeit einer Tür wird über eine 4-seitig umlaufende Abdichtung sichergestellt. Ebendiese Rauchschutzdichtung verhindert im eingebauten wie auch geschlossenen Zustand der Tür den Durchtritt von kaltem ebenso wie heißem Rauch (bis 200 °C). Im Brandfall soll die Rauchschutztür für die Zeitspanne von 10 Min. die Befreiung von Mensch und Tier ohne Atemmaske gewährleisten. Rauchschutztüren müssen die ganze Zeit selbstschließend sein, diese Funktionalität gewährleistet bei Rauchschutztüren ein Obentürschließer.

Video über die Zulassung, Prüfung und Montage von Brandschutztüren.

Wann ist eine Tür eine Brandschutztür?

Eine Brandschutztür muss vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) als "Feuerschutzabschluss" bauaufsichtlich zugelassen sein. Eine solche Zulassung wird für 5 Jahre erteilt und auf Antrag auch verlängert. Erlischt eine solche Zulassung, darf die Tür nicht mehr verwendet werden. Wurde die Tür hingegen vor Ablauf der Zulassung eingebaut und der Übereinstimmungsnachweis der Firma welche die Tür montiert hat, wurde vom Betreiber aufbewahrt, darf die Tür weiter als Brandschutztür betrieben werden. Brandschutztüren sind mittels einem Schild auf der Tür gekennzeichnet. Auf diesem Schild ist die Zulassungsnummer des DIBt, der Hersteller wie auch das Herstellungsjahr eingeprägt. Fehlt dieses Schild/ Kennzeichnung oder wird entfernt so erlischt die Zulassung als Feuerschutzabschluss oder eine Zulassung lag nie vor.

Die folgenden Bestandteile sollte jede ordentlich eingebaute Brandschutztür aufzeigen:

  • Zulassungsbescheid des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Zulassungsschild am Türblatt
  • Wartungsanleitung
  • Übereinstimmungserklärung des Errichters (Montagefirma). Jener muss eine zulassungskonforme Installation bescheinigen.

Was für Türen gibt es noch?

Rauchschutztüren erfordern gleichermaßen ein Zulassungsschild auf dem Türblatt sowie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugniss einer anerkannten Prüfstelle. Die Zulassung regelt hiermit auch die Montage dieser Tür. Brandschutztüren wie auch Rauchschutztüren bilden immer eine Einheit als Bauelement bestehend aus Türblatt, Türfutter sowie Beschlägen. Feuer- wie auch Rauchschutzabschlüsse der verschiedenen Klassen erhält man in verschiedenen Materialien. Gebräuchlich ist hierbei Stahl, Aluminium und Holz. Es gibt allerdings auch Mischkonstruktionen dieser Materialien. Ferner sind Brandschutzelemente aus Glas bis zu gewissen Größen machbar.

Hersteller von Brandschutztüren.

Eine der wohl bekanntesten Hersteller für Feuerschutztüren ist die Fa. HÖRMANN, dennoch gibt es zahlreiche weitere Hersteller am Markt. Gerade bei Brandschutztüren aus Holz ist die Fa. Schörghuber Marktführer in Deutschland. Hörmann und Schörghuber arbeiten eng miteinander. Weitere namhafte Firmen sind u.a. Novoferm, Riexinger und die Fa. Teckentrup.

Wir beraten kompetent...

Unser Team steht Ihnen gern telefonisch zur Seite!

030- 567 011 69

Brandschutztüren T-30 zweiflügelig

T90-2 = zweiflüglige feuerbeständige Tür

T30-1 H8-5 Brandschutztür, 1000 mm x 2000 mm - incl. Edelstahlbeschlag

links o. rechts verwendbar, Blechdicke 0,9 mm, wärmegedämmt von HÖRMANN - Nur für Mauerwerk und Beton zugelassen

399,00 €* bisheriger Preis 648,55 €

Inhalt 1 Stk. - 399,00 €/ Stk.
*Angebot gültig bis 24.03.2024

T30-1 H8-5 Brandschutztür, Breite 800 mm, Höhe wählbar

links o. rechts verwendbar, Blechdicke 0,9 mm, wärmegedämmt von HÖRMANN

319,00 €* bisheriger Preis 677,11 €

Inhalt 1 Stk. - 319,00 €/ Stk.
*Angebot gültig bis 24.03.2024

T30-1 Alu Brandschutztür, Breite: von 605 mm bis 1020 mm, Höhe: bis 3000 mm

wärmegedämmt, für Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände und Stützen/Träger

3.969,00 €* bisheriger Preis 5.456,15 €

Inhalt 1 Stk. - 3.969,00 €/ Stk.
*Angebot gültig bis 24.03.2024