Wichtig ist, dass man sich an die Einbauanleitung hält. Hinzu kommen die Regelungen, die vom Gesetzgeber vorliegen. Neben den speziellen Hinweisen gelten die Ausführungen der DIN 18 093, Einbau von Feuerschutztüren! Werden andere Zubehörbauteile, wie in dieser Einbauanleitung beschrieben, z.B. Türschließer usw. verwendet, so sind die diesen Teilen beigefügten Einbauanweisungen zu benutzen. Andere Zubehörbauteile dürfen nur verwendet werden, wenn deren Tauglichkeit, z.B. durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis nachgewiesen ist und diese Bauteile gemäß den Forderungen der Bauregelliste gekennzeichnet sind.
- Grundierte H8-5-Türelemente dürfen nur in trockenen Räumen, als Innentür eingesetzt werden!
- Für den Außeneinsatz dürfen nur verzinkte und grundierte Türen eingesetzt werden.
Auflagen für Brandschutz
Die gelieferten Produkte entsprechen der bauaufsichtlichen Zulassung. Änderungen dürfen nur im Rahmen der in der Mitteilung 2/96 des DIBt veröffentlichten: »Änderungen bei Feuerschutzabschlüssen (Fassung Juni 1995)« vorgenommen werden. Feuerschutztüren müssen in eingebautem Zustand selbstschließend und mit für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendigen Beschlägen ausgerüstet sein. Der Betreiber ist für den einwandfreien Zustand der Feuerschutztür verantwortlich. Andere Beschläge, Drückergarnituren, Schlösser, Stangengriffe, Schließmittel, dürfen nur verwendet werden, wenn Eignungsnachweise – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfungszeugnisse – vorliegen und die diesen Teilen zugrundeliegenden Montageanweisungen beachtet werden. Dübel dürfen nur verwendet werden, wenn diese bauaufsichtlich zugelassen sind und unter Beachtung des Dübelgrundes und der Randabstände.
Was sollte man im Vorfeld prüfen?
- Ist die Wandbauart und –dicke zum Einbau der Tür geeignet?
- Ist die Höhenlage des Bodens bekannt?
- Welche Öffnungsrichtung ist vorgesehen?
- Soll die Tür nach innen oder außen öffnen?
- Sind Bauvorschriften zu beachten (z.B. mit oder ohne Schwelle)?
Was sollte man beim Einbau beachten?
- Die Luftspalten müssen korrekt eingehalten werden: bei Feuerschutztüren bei Feuerschutzklappen seitlich 4±1 seitlich Schloßseite 4±1 oben 6±1 seitlich Bandseite 3±1 unten 6±1 oben/unten 6±1
- Zargen sind mit Mörtel zu hinterfüllen und mindestens im Leibungsbereich bündig einzuputzen.
- Der Dübelanker am Kopfstab, bei allen Türbreiten größer BR 875 vorhanden, ist immer zu befestigen.
- Bei Feuerschutzklappen ist auch der Dübelanker am Fußstab zu befestigen.
- Re/Li-verwendbare Türelemente können mit einem Bandrichteisen nachgerichtet und somit besser eingestellt werden.
Die richtige Brandschutztür finden Sie bei uns im Shop.
Ihr Team von HaBeFa.de