
Quelle:stesad.de
Natürlich gibt es für öffentliche Gebäude spezielle Richtlinien für den Einbau von Brandschutztüren und Rauchschutztüren. Wir beschäftigen uns heute mal mit dem Thema Schulen. Natürlich kommen auch hier die landeseigenen Verordnungen zum Zuge und um 100% sicher zu sein, sollte man sich immer mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzten.
Grundsätzlich muss man in einer Schule folgendes beachten:
Griffe und Hebel müssen abgerundet und Kanten im Berührungsbereich gerundet sein. Griffe, Schlösser und Hebel mit ausreichendem Abstand zur Gegenschließkante von mindestens 25mm lichter Weite angeordnet, und Hebel für Panikbeschläge seitlich drehbar oder als Wippe ausgebildet sein. Die Türen müssen so angeordnet sein, dass sie weder beim Öffnen noch im geöffneten Zustand die erforderliche Breite von Verkehrs– bzw. Rettungswege einengen. Bei Räumlichkeiten für mehr als 80 Benutzer, bzw. Werkräume oder andere Räume mit erhöhter Brandgefahr gibt es besondere Auflagen. Dort müssen die Türen in Fluchtrichtung aufschlagen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der DIN 58125 “Schulbau” Hinweis 12 & 13, Abschnitt 3.2.5. Pendeltüren und Karuselltüren sind laut Bauverordnungen der Länder unzulässig.
Auch bei der Verglasung müssen bestimmte Vorschriften in Schulen eingehalten werden. Die Verglasungen müssen, gemessen von der Standfläche, bis 2m Höhe aus Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften bestehen. Dadurch sollen Schnittverletzungen bei Glasbruch verhindert werden. Sicherheitsglas oder ähnliches ist nicht erforderlich, wenn der Zugang zur Verglasung erschwert ist. Das gilt dann als gegeben, wenn
- mindestens ein 1m hohes Geländer mindestens 20cm vor der Verglasung vorhanden ist.
- die Fensterbrüstung, bei Fenstern, mindestens 80cm hoch und die Fensterbank mindestens 20cm tief ist.
- es sich um Schränke und Vitrinen in Fachnebenräumen handelt.
- die Verglasung hinter bepflanzten Schutzzonen liegt.
Als Sicherheitsglas bezeichnet man ESG und VSG Glas. Sogenanntes Drahtglas gilt nicht als Sicherheitsglas. Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Boden reichen müssen als solche gekennzeichnet sein. Dieses erreicht man durch Querriegel, Brüstungselement und Kennzeichnungen.
Also Sie sehen schon, es gibt viele Dinge an die man bei öffentliche Gebäude denken muss. Aber es muss ja auch das Verletzungsrisiko minimiert werden und das Verlassen im Notfall muss gewährleistet sein.
Ihr Team von HaBeFa.de