habefa_de_Bundeslaender RauchwarnmelderpflichtGerade Rauch­mel­der könn­ten ver­hin­dern, dass Haus­be­woh­ner nachts im Schlaf von Brän­den über­rascht wer­den. Alle Kam­pa­gnen, mit denen Haus­ei­gen­tü­mer, aber auch Mie­ter zum frei­wil­li­gen Ein­bau der gar nicht teu­ren Geräte auf­ge­for­dert wur­den, hät­ten nur wenig gebracht. “Wir brau­chen eine gesetz­li­che Rege­lung”, for­derte Gräfling.

Ber­lin gehört neben Bran­den­burg und Sach­sen zu den letz­ten drei Bun­des­län­dern, in denen der Ein­bau der tech­nisch rela­tiv sim­plen Warn­sys­teme nicht ver­bind­lich gefor­dert wird. Sena­tor Mül­ler will die für die­ses Jahr geplante Novel­lie­rung der Ber­li­ner Bau­ord­nung nut­zen, um dies zu ändern. Ein Refe­ren­ten­ent­wurf für eine Geset­zes­än­de­rung liege bereits vor und werde in den kom­men­den Wochen zunächst mit den unter­schied­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tern dis­ku­tiert, bestä­tigte Mül­lers Spre­che­rin Daniela Augenstein.

Danach soll für alle Neu­bau­ten der Ein­bau von Rauch­warn­mel­dern in allen Wohn­räu­men außer Küche und Bad vor­ge­schrie­ben wer­den. Für Bestands­bau­ten soll es eine Über­gangs­frist geben, dem Ver­neh­men nach bis 2020. Nach dem Vor­bild von Nordrhein-Westfalen ist vor­ge­se­hen, dass der Haus-Eigentümer für den Ein­bau der Geräte zustän­dig ist, der Woh­nungs­be­sit­zer – in Ber­lin also meist der Mie­ter – wie­derum für die anschlie­ßende War­tung und den Erhalt der Funktionsfähigkeit.

Unge­klärte juris­ti­sche Aspekte

Bereits in die­sen Fra­gen gibt es jedoch Dis­sens mit der Woh­nungs­wirt­schaft, die sich seit Jah­ren gegen eine Rauch­meld­er­pflicht wehrt. “Ein Gesetz­ge­ber sollte nur etwas ver­ord­nen, was er auch durch­set­zen kann”, sagte Sieg­fried Reh­berg, Ver­tre­ter des Ver­ban­des Berlin-Brandenburgischer Woh­nungs­un­ter­neh­men (BBU).

Er ver­wies auf unge­klärte juris­ti­sche Aspekte, etwa die Frage, wie das Betre­ten der Miet­woh­nun­gen durch­ge­setzt wer­den könne, um die Funk­ti­ons­fä­hig­keit ein­mal ange­brach­ter Mel­der über­prü­fen zu kön­nen. Bei einer Aus­stat­tung aller Ber­li­ner Woh­nun­gen gebe es zudem einen Bedarf, der von der Indus­trie kurz­fris­tig kaum gedeckt wer­den könne. Daher sei eine Über­gangs­zeit von min­des­tens zehn Jah­ren erforderlich.

Wei­ter­le­sen kön­nen Sie den Arti­kel aus der Ber­li­ner Mor­gen­post hier. Wir habe hier im Blog schon das eine oder andere mal geschrieben.

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Quelle: Ber­li­ner Mor­gen­post online

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