zur freien Programmierung eines Schließplans, zum Auslesen der Systemkomponenten und zur Konfiguration der Zutrittskontrolle
Die SimonsVoss Software LSM Basic Edition (Locking-System-Management-Software) benötigen Sie, um auf Ihrem PC den Schließplan für die Schließanlage zu erstellen. Dort können Sie alle notwendigen Konfigurationen vornehmen und Systemkomponenten auslesen. Hier erstellen Sie auch die Zutrittsberechtigungen der Transponder, können neue Transponder programmieren, alte Transponder löschen oder auslesen. Für kleine und mittelgroße Anlagen ist die Basic Version ausreichend und bietet genügend Möglichkeiten zur Konfiguration.


Vorzüge:

  • Frei programmierbar
  • Berechtigungen können per Mausklick vergeben werden
  • Zutrittskontrolle, Zeitzonensteuerung und Protokollierung

 

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Beschreibung - SimonsVoss LSM Programmierungssoftware MOBILE zur Installation auf mobilen Endgeräten wie PDA.XX.DE oder NB.WM.XX
Systemvoraussetzungen:

  • PDA mit Betriebssystem ab Windows Mobile 5.x
  • Netbook mit Betriebssystem ab Windows XP
  • Freigegebene Geräte: PDA.XX.DE opder NB.WM.XX

Funktionsweise:

Die bereitgestellte Software wird auf dem PDA / Netbook installiert. Dort wird dann der Schließplan erstellt, in dem Sie die Zugangsberechtigungen für die einzelnen Komponenten festlegen. Wenn der Schließplan erstellt ist, wird dieser mit dem Programmiergerät SmartCD auf die zu programmierenden Komponenten übermittelt. Dazu wird zum Beispiel der Zylinder oder der Transponder in kurzer Entfernung an das Programmiergerät gehalten und die Programmierung durch anklicken des ausführenden Programmierungsbuttons gestartet. Während des Programmierprozesses sind kurze Pieptöne hörbar, die die laufende Programmierung signalisieren. Nach kurzer Zeit in der Programmierungsprozess abgeschlossen und die Komponente kann im System integriert werden. Zusätzlich können bereits programmierte Komponenten ausgelesen werden, d. h. alle Daten der Schließung können geprüft werden, oder programmierte Komponenten können wieder zurückgesetzt bzw. gelöscht werden, womit gleichzeitig die Zugangsberechtigung erlischt und keine Öffnung / Schließung mehr vorgenommen werden kann.


 

 
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letzte Änderung 22.01.2024