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Beschattung von Bildschirmarbeitsplätzen

Beschattung von Bildschirmarbeitsplätzen
Seit dem 1.Januar 2000 schreibt die Bildschirmarbeitsverordnung für alle Bildschirmarbeitsplätze Lichtschutzvorrichtungen vor. Ihre Aufgabe ist es, Blendung und Reflexionen auf dem Monitor zu vermeiden. Eine freie Sicht nach außen muss außerdem möglich sein.  
 
Laut Bildschirmarbeitsverordnung sind Computerarbeitsplätze so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Monitor vermieden werden. Lichtschutzvorrichtungen müssen demnach verhindern, dass Mitarbeiter/innen einerseits direkt durch Tageslicht geblendet werden, andererseits dürfen sich keine Beeinträchtigungen durch Spiegelungen oder Reflexionen (z.B. durch Sonnenlicht, das vom gegenüberliegenden Gebäuden oder Fensterflächen in den Raum strahlt bzw. vom glänzenden Flächen im Raum reflektiert wird) auf dem Monitor ergeben.
 
 
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