Was muss bei dem Einbau einer Feuerschutztür beachtet werden? Ist die Zulassung und Einbauanleitung der Tür als Feuerschutztür bei der Lieferung dabei? Ist die Montage der Feuerschutztür nach Meterriss erfolgt? Ist Ihre Feuerschutztür lotgerecht eingebaut? Fragen über Fragen und das ist nicht alles, an was man so denken muss.
Wichtig ist auch die Einhaltung der Spaltmaße und ob die Verankerungspunkte gemäß der Einbauanleitung & Zulassung gesetzt wurden. Auch bei dem Schloss, Drücker und Schließmittel sollte geachtet werden, das diese ordnungsgemäß moniert und eingestellt wurden. Sind Mängel vorhanden, werden Mängelprotokolle angefertigt sowie ggf. die Abstellung der Mängel attestiert. Also ist eine Errichtererklärung ausgestellt worden?
Bei der Feststellanlage muss ein Hinweis über die erstmalige Inbetriebsnahme an den Betreiber erfolgen. Bei Zargen aus Z Profilen muss auf das bündige Einputzen des Profilflansches in der Laibung der lichten Wandöffnung geachtet werden. Anschweißmontage an ungeschützten Stahlprofilen ist nicht zulässig!
Die Zarge muss vollflächig hinterfüllt werden und ganz wichtig ist, das nach VOB verdeckte Mängel nicht verjähren. Also sie sehen schon der Einbau einer Brandschutztür sollte mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden. Denn schließlich sollen im Brandfall Leben geschützt werden und eine Ausbreitung des Brandes verhindert werden. Sollten Sie Fragen zum Einbau haben, dann wenden Sie sich an das für sie zuständige Landesbauamt. Denn auch die Frage der richtigen Feuerschutztür ist wichtig, ob nachher alles abgenommen wird. Zu unserem Angebot an Feuerschutztüren geht es hier lang.
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