Was muss bei dem Ein­bau einer Feu­er­schutz­tür beach­tet wer­den? Ist die Zulas­sung und Ein­bau­an­lei­tung der Tür als Feu­er­schutz­tür bei der Lie­fe­rung dabei? Ist die Mon­tage der Feu­er­schutz­tür nach Meter­riss erfolgt? Ist Ihre Feu­er­schutz­tür lot­ge­recht ein­ge­baut? Fra­gen über Fra­gen und das ist nicht alles, an was man so den­ken muss.

Wich­tig ist auch die Ein­hal­tung der Spalt­maße und ob die Ver­an­ke­rungs­punkte gemäß der Ein­bau­an­lei­tung & Zulas­sung gesetzt wur­den. Auch bei dem Schloss, Drü­cker und Schließ­mit­tel sollte geach­tet wer­den, das diese ord­nungs­ge­mäß moniert und ein­ge­stellt wur­den. Sind Män­gel vor­han­den, wer­den Män­gel­pro­to­kolle ange­fer­tigt sowie ggf. die Abstel­lung der Män­gel attes­tiert. Also ist eine Errich­ter­er­klä­rung aus­ge­stellt wor­den?
Bei der Fest­stellan­lage muss ein Hin­weis über die erst­ma­lige Inbe­triebs­nahme an den Betrei­ber erfol­gen. Bei Zar­gen aus Z Pro­fi­len muss auf das bün­dige Ein­put­zen des Pro­filf­lan­sches in der Lai­bung der lich­ten Wand­öff­nung geach­tet wer­den. Anschweiß­mon­tage an unge­schütz­ten Stahl­pro­fi­len ist nicht zuläs­sig!
Die Zarge muss voll­flä­chig hin­ter­füllt wer­den und ganz wich­tig ist, das nach VOB ver­deckte Män­gel nicht ver­jäh­ren. Also sie sehen schon der Ein­bau einer Brand­schutz­tür sollte mit beson­de­rer Sorg­falt durch­ge­führt wer­den. Denn schließ­lich sol­len im Brand­fall Leben geschützt wer­den und eine Aus­brei­tung des Bran­des ver­hin­dert wer­den. Soll­ten Sie Fra­gen zum Ein­bau haben, dann wen­den Sie sich an das für sie zustän­dige Lan­des­bau­amt. Denn auch die Frage der rich­ti­gen Feu­er­schutz­tür ist wich­tig, ob nach­her alles abge­nom­men wird. Zu unse­rem Ange­bot an Feu­er­schutz­tü­ren geht es hier lang.

Ihr Team von HaBeFa.de

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