Für Notausgangstüren gelten unter anderem die Vorgaben der DIN EN 179, aber was ist das überhaupt? Hierbei handelt es sich um Türen, in Räumlichkeiten, die keinen öffentlichen Publikumsverkehr haben und deren Besucher mit der Funktion von Fluchttüren vertraut sind. Dazu könne auch Nebenausgänge von öffentlichen Gebäuden zählen, da dort nicht das Publikum raus will. Bei zweiflügeligen Türen muss bei Betätigung zumindestens der eine Türflügel geöffnet werden. Auf der Innenseiter der tür muss ein Drücker bzw. eine Stoßplatte angebracht werden.
Wenn wir uns im Gegensatz dazu die Paniktüren anschauen, dann müssen wir uns mit der DIN EN 1125 außeinander setzten. Diese türen kommen überall dort zum Einsatz, wo die Fluchttür ohne Vorkenntnis geöffnet werden muss. Das gilt für den Bereich in dem Publikumsverkehr auftritt. Beispiele dafür sind Krankenhäuser, Schulen, Flughäfen und Einkaufszentren. Dort muss ein horizontaler Stangengriff oder eine Druckstange nach der Norm EN 1125 angebracht sein. Auch hier gilt bei einer zweiflügeligen Tür, das mindestens der Flügel sich öffnen muss an dem ich den Panikverschluss betätigt habe.
Während man Notausgangstüren nicht als Paniktüren nutzen kann, kann man aber Paniktüren als Notausgangstüren nutzen. Als Fluchttür bezeichnet man sowohl die Notausgangstür, als auch die Paniktür. Wie im einzelnen Stangengriff, Druckstange, Drücker und Stossplatte ausseh, dass sehen Sie in der nachfolgenden Grafik.Ihr Team von HaBeFa.de