Wie oft hört man vom Kun­den fol­gende Frage am Tele­fon: Ich brau­che eine Brand­schutz­tür, wel­che kön­nen Sie den emp­feh­len? Eigent­lich gibt es dafür keine ein­deu­tige Ant­wort, aber wir ver­su­chen hier mal ein wenig Licht in die Dun­kel­heit zu bringen.

Der 4 Schritte Plan zur rich­ti­gen Feuerschutztür:

Schritt 1) Anfor­de­run­gen an die Feu­er­schutz­tür klä­ren und bestä­ti­gen lassen

BrandschutzglasBevor wir uns mit der eigent­li­chen Tür beschäf­ti­gen, muss der Kunde bei sei­nem zustän­di­gen Bau­amt her­aus­fin­den wel­che Vor­aus­set­zun­gen die Brandschutztür/Feuerschutztür in sei­nem Fall erfül­len muss. Denn die Feu­er­schutz­tür muss ja auch vom Amt nach dem Ein­bau abge­nom­men wer­den. Da wäre es ja sehr “unschön” wenn das Amt dann sagt, das die ein­ge­baute Tür nicht den Anfor­de­run­gen ent­spricht. Am bes­ten ist es, wenn Sie es sich schrift­lich von der Behörde bestä­ti­gen las­sen, was für eine Tür ein­ge­baut wer­den muss. Aber den­ken Sie auch daran, dass das was im Nor­den der Repu­blik gilt, muss nicht unbe­dingt im Süden auch gül­tig sein. Da ist jedes Bun­des­land eigen­ver­ant­wort­lich tätig.

Aber damit Sie in der Zukunft schon mal einen klei­nen Schritt wei­ter kom­men, haben wir mal ein paar Links zusam­men gestellt. Hier die Lan­des­bau­ord­nun­gen (jeweils als pdf oder html):

Und zum Schluss noch der Link zur Mus­ter­bau­ord­nung. Aber ganz wich­tig ist, dass Sie sich mit dem Amt in Ver­bin­dung setz­ten, was für Ihr Bau­vor­ha­ben zustän­dig ist und las­sen Sie sich die Infor­ma­tion schrift­lich geben. “Die Mus­ter­bau­ord­nung sowie die Muster-Verordnungen sind keine Gesetze, son­dern Ori­en­tie­rungs­rah­men für die Bau­ord­nungs­ge­setz­ge­bung der Län­der. Erst die ein­schlä­gi­gen Bestim­mun­gen der Lan­des­bau­ord­nun­gen der Bun­des­län­der und die auf­grund der Lan­des­bau­ord­nun­gen erlas­se­nen Rechts­ver­ord­nun­gen sind die maß­geb­li­chen gesetz­li­chen Grund­la­gen für den Voll­zug der Auf­ga­ben des DIBt.“

Auch ist es wich­tig wo die Feu­er­schutz­tür ein­ge­baut wer­den muss. In einem Wohn­haus zum Hei­zungs­kel­ler gel­ten andere Vor­schrif­ten als z.B. in einer Schule, Kin­der­gar­ten oder wo Publi­kum­ver­kehr vor­liegt. Soll­ten Sie diese Seite geklärt haben, dann kön­nen Sie sich um den zwei­ten Schritt küm­mern — das Aufmaß.

Schritt 2) Das Auf­maß für die neue Feuerschutztür

Da die Tür von einem zuge­las­se­nen Fachmann/Fachbetrieb ein­ge­baut wer­den muss, sollte der auch das Auf­maß für die Tür vor­neh­men. Dann sind Sie als Kunde auf der siche­ren Seite wenn es danach Pro­bleme gibt. Aber soll­ten Sie das lie­ber selbst machen wol­len, kom­men jetzt ein paar Tipps dazu.

Häu­fig wird bei Tür­ele­men­ten, z.B. Tür­ele­men­ten aus Stahl­blech bzw. Stahl­tü­ren, das Bau­richt­maß auf­ge­führt. Wenn man jedoch mit einem Zoll­stock an die Tür/Zarge her­an­geht und misst, kann das Bau­richt­maß, nach dem die Tür bestellt wurde, gar nicht gemes­sen wer­den. Das Bau­richt­maß hat auch eigent­lich nichts eins-zu-eins mit der Tür zu tun, son­dern kommt aus dem Mau­rer­hand­werk. Es kann nur an der gemau­er­ten Wand gemes­sen wer­den und ermit­telt sich aus dem Ras­ter­maß genorm­ter Steine sowie den ent­spre­chen­den Fugen zwi­schen den Stei­nen. Um das Ganze sim­pel & anschau­lich dar­zu­stel­len, haben wir nach­fol­gend eine Zie­gel­wand auf­ge­zeich­net. Die bestellte Stahl­tür ist vom Anbie­ter mit den Mas­sen 750 x 2000 mm ange­ge­ben. Bei die­sen Maß­an­ga­ben han­delt es sich um das Bau­richt­maß. Im Rah­men der zuläs­si­gen Tole­ran­zen in der DIN 18100 kann die Wand­öff­nung vari­ie­ren. Das zuläs­sige Kleinst­maß wäre in unse­rem Exem­pel gleich dem Bau­richt­maß, folg­lich 750 x 2000mm. In man­chen Fäl­len kann es jedoch beim Ein­bau der Tür schon Pro­bleme mit Bän­dern (Schar­nie­ren) oder dem Schloss­kas­ten geben. Das nach DIN 18100 erlaubte Größt­maß beträgt für das oben genannte Bei­spiel in der Breite 770mm und in der Höhe 2010mm. Ins­be­son­dere bei Tür­ele­men­ten mit Zusatz­funk­tio­nen wie z.B. Brand­schutz­tü­ren — Feu­er­schutz­tü­ren, Rauch­schutz­tü­ren oder Schall­schutz­tü­ren sind die Wand­öff­nun­gen unbe­dingt nach DIN 18100 her­zu­stel­len, damit die Eigen­schaf­ten der Tür­funk­tio­nen nicht ver­än­dert wer­den. Neben den Ras­ter­ma­ßen, wel­che sich an den Stein­ma­ßen ori­en­tie­ren, bie­ten einige Her­stel­ler wie z.B. die Firma Hör­mann auch abwei­chende Brei­ten und Höhen im Stan­dard­pro­gramm an. Damit sol­len auch unge­normte Öffnun­gen mit einer Stan­dard­tür ver­schlos­sen wer­den kön­nen, ohne gleich auf eine Son­der­an­fer­ti­gung zurück­grei­fen zu müssen.

Schritt 3) Brand­schutz­tür anhand der vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen auswählen.

Erst wenn die bei­den ers­ten Schritte aus­ge­führt wur­den, kön­nen Sie sich über die Aus­wahl der Brand­schutz­tür her machen. Damit Sie nicht gleich von unse­rem Ange­bot an Brand­schutz­tü­ren “erschla­gen wer­den”, im Moment haben wir fast 300 Brand­schutz­tü­ren in unse­rem Online­shop, bie­ten wir Ihnen einen soge­nann­ten Arti­kel­fil­ter. Dort kön­nen Sie aus­wäh­len ob es eine T30, T60 oder T90 Brand­schutz­tür sein soll. Wel­che Breite und Höhe benö­tigt wird. Mate­rial der tür und auch der Wand kann genauso gewählt wer­den, wie die Anzahl der Tür­flü­gel und ob Sie Rauch­schutz benö­ti­gen. Hier geht es direkt zum Arti­kel­fil­ter für Feu­er­schutz­tü­ren.

artikelfilter_HaBeFaSo jetzt müs­sen Sie die bestellte Tür nur noch von einem Fach­be­trieb ein­bauen und von der Behörde abneh­men las­sen und dann soll­ten Sie auf der siche­ren Seite sein.

Schritt 4) Ein­bau der Brandschutztür

Zu die­sem Thema haben wir bereits einen Arti­kel ver­öf­fent­licht, den wir hier noch ein­mal in aus­zü­gen zitie­ren. Nur durch die fach­ge­rechte und her­stel­ler­kon­forme Mon­tage von Stahl­blech — Feu­er­schutz­tü­ren kann eine ein­wand­freie Funk­tion gewähr­leis­tet wer­den. Im Brand­fall kann eine unsach­ge­mäße Mon­tage im schlimms­ten Fall zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes kom­men. In jedem Fall sind Feu­er­schutz­tü­ren immer nach der Mon­ta­ge­an­lei­tung des jewei­li­gen Her­stel­lers zu mon­tie­ren. Hier möch­ten wir einige häu­fige Mon­ta­ge­feh­ler auf­zei­gen. Die Liste hat kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit. Hier fin­den Sie den kom­plet­ten Arti­kel.

Hof­fent­lich konn­ten wir mit die­sem Bei­trag etwas Licht in die Dun­kel­heit brin­gen! Soll­ten Sie Fra­gen haben, dann nut­zen Sie das Kom­men­tar­feld und wir wer­den so schnell wie mög­lich eine Ant­wort lie­fern. Natür­lich ste­hen wir Ihnen auch tele­fo­nisch gerne zur Verfügung.

Ihr Team von HaBeFa.de

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